ausgezeichnet & sehr schön zu lesen, dass Du wenigstens einen Teil wieder bekommen hast.
Unfassbar aber auch die Tatsache, dass der Sohn eines Bekannten von Dir den Diebstahl angezettelt hat...
Einbruch Diebstahl bei mir am
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Gestern war ein trauriger Tag für die Deutsche Rechtsprechung, und für mich... Der unmaskierte Einbrecher hatte sich ja gestellt, gestern war die Gerichtsvehandelung, der Richter schien mehr auf das wohlergehen des Angeklagten einzugehen als an die Tat selbst!
Der arme Iraker war ja genötigt von seinen Dealer bei mir einzubrechen... -
Hier was die NP Schrieb:
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- Offizieller Beitrag
Ein Trauerspiel und eine Ohrfeige fuer den Rechtsstaat. Wo ist hier eine abschreckende Wirkung auf den Täter?
Gruß,
Walter -
Jimmy, und was ist mit dem Hauptverfahren?+
Siehst Du noch Chancen die restlichen Uhren wieder zu bekommen?
Ich drücke Dir die DaumenServus, Günter
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Hier ist akuell und beispielhaft ein Gerichtsurteil wegen Einbruchdiebstahl aus unserer Gegend. Die beiden Verurteilten stammen aus Südosteuropa (und es war wohl auch nicht deren erster Einbruch). Auch dieses Urteil hat mal wieder (in mehrfacher Hinsicht) eine verheerende Signalwirkung: Kein Schadensersatz, keine Haftstrafe, diverse Kosten für den Steuerzahler. Ganz zu schweigen von den psychischen Folgen für die Geschädigte. Im Gegenteil. Beide dürfen/müssen nach Hause. Das war's. Das ist wie eine Einladung an alle anderen: Die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden ist sehr gering...und wenn doch, dann habt ihr mind. 1 Freikarte! Erwischt wurden die beiden nur, weil sie auf frischer Tat ertappt wurden und die Polizei mit einem Hundeführer und mit einer Wärmebildkamera vor Ort war.
Ich darf auch noch aus dem Artikel zitieren: "...Die (beiden) Verteidiger xxx und xxx, knöpften sich in ihren Schlussworten die Anklagevertreterin und den Gesetzgeber vor...". Es ist kein Wunder, dass mit dieser Rechtssprechung und dem Verfahrensablauf das Vertrauen in unser Rechtssystem mehr und mehr untergraben wird. Aber wir dürfen uns mit dem Gedanken trösten, dass sich am Ende JEDER vor einer höheren Instanz für seine Taten verantworten muss.[Blockierte Grafik: https://s12.directupload.net/images/200408/4t278kcj.jpg]
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Es ist zum die Wände hochgehen. Ein Freund bei der Polizei erzählte mir, daß auf seinem Schreibtisch so gut wie nie Namen von Leuten landen, die „schon länger hier wohnen“.
Es ist auch wenig vergnüglich, die Uhren aus einem Tresor irgendwo zu holen um sie mal zu tragen.
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Jimmy, und was ist mit dem Hauptverfahren?+
Siehst Du noch Chancen die restlichen Uhren wieder zu bekommen?
Ich drücke Dir die DaumenServus, Günter
Hallo Günter, am 28.03 erhielt ich folgenden Brief von der Staatsanwaltschaft:
In der Strafsache gegen......
wird der Termin vom 15.04.2020 aufgehoben.
Sie brauchen zu dem Termin nicht zu erscheinen...
MfGWas ist den hier los, keine Erklärung wieso!!!
Es geht doch nicht an dass wegen einen Virus, das Deutsche Rechtssystem außer kraft gesetzt wird...Oder???
ich könnte -
Servus Jimmy,
in der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten ebenfalls Menschen. Viele Gerichte und auch die Strafkammern haben (zumindest hier in NRW, soweit ich weiß aber auch in Niedersachsen) seit geraumer Zeit ebenfalls auf minimalen Notbetrieb umgestellt. Etliche Verhandlungstermine wurden/werden "aufgehoben" (heißt übersetzt: "Der Termin findet am xx.xx.xxxx nicht statt."). Gewöhnlich ist das eine simple Aufhebung der Ladung (sog. Abladung) bzw. des Termins, zu dem seinerzeit Dein persönliches Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde. Nachvollziehbare Erklärungen für Abladungen, wieso?, weshalb?, warum?, gibt es nicht immer. Ärgerlich, ist aber so.
Da dem Gericht bzw. der Strafkammer eine neue Terminierung aktuell wohl nicht möglich ist, wird Dir auch (noch) kein neuer Termin mitgeteilt. Das ist für Dich sicherlich ärgerlich, im Moment heißt das aber (leider) weiterhin Geduld haben.
Gruß, Thomas
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Ich wollte mal kurz einen Zwischenbericht abgeben, einer der Hintermänner Timo F. wurde zu 2Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung letzte Woche verurteilt, ebenso bleibt er auf den Wert der noch fehlenden Uhren sitzen...290000€, hilft mir nicht viel, weil das Geld werde ich wohl nie sehen, und die Uhren bleiben weg
Neu in der Rechtssprechung ist, man muss nicht nochmal eine Zivilklage anstrengen, was viel Geld spart, weil die Summen werden gleich mit ausgeurteilt, mit Volstreckbaren Titel! Wenigstens etwas!
Hier der Text im Original aus der Hannoversche Presse vom 22.06.2020Einbrecher stehlen Luxusuhren im Wert von 500.000 Euro
Im Prozess um den angeklagten Timo F. (33) fragt man sich:
Was wiegt schwerer – der immense materielle Schaden oder der Verlust
einer alten Männerfreundschaft? Timo F. will keine Antwort darauf geben.
Er habe nichts mit dem Einbruch am 16. August 2018 in Hannover zu tun,
lässt er am Montag über seinen Anwalt erklären.Das Opfer (68)
sieht das anders. Bei dem Einbruch stahlen die Diebe rund 60 Uhren im
Wert von 500.000 Euro. Sie stahlen nur die wertvollsten Chronometer,
rund 300 unverkäufliche Militäruhren ließen sie liegen. „Das Video
zeigt, dass die Diebe innerhalb von knapp fünf Minuten wieder draußen
waren“, sagte der 68-Jährige. Er habe nur sehr wenigen Menschen seine
Sammlung und ihren genauen Ort gezeigt. Darunter der Angeklagte und sein
Vater. „Wir waren lange Zeit sehr gute Freunde“, meinte das
Einbruchsopfer über den Vater von Timo F.Kamera filmte die Einbrecher
Im
September 2019 wurde Delgasch A. (24) wegen des Einbruchs zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. Auf Grund der Videoaufnahmen und einer
Öffentlichkeitsfahndung konnte er ermittelt werden. Der zweite
Einbrecher ist noch unbekannt. Delgasch A. konnte oder wollte nun als
Zeuge nichts zu den Hintergründen der Tat sagenWas spricht nun
gegen den Angeklagten? Seine Ex-Freundin (41) plauderte aus, dass sie
Telefongespräche mitangehört habe. Grober Inhalt der Gespräche: Ich
kenne jemanden, der hat Uhren. Wir schicken die Jungs da rein. Den
zweiten Anstifter zum Einbruch kennt sie nur unter dem Namen „der kleine
Kurde“. Das hat sie dem Uhrenbesitzer mitgeteilt; und dafür 5000 Euro
bekommen. Am Montag wurde sie im Amtsgericht Hannover vereidigt. Ihre
Aussage war nicht widerspruchsfrei. Die Zeugin erklärte, dass sie Angst
habe.Vater des Angeklagten ist abgetaucht
Von der Ex-Freundin des Angeklagten erfuhr das Einbruchsopfer auch, dass die
Täter ihm einen GPS-Sender unters Autos klemmten. So wussten sie, wann
er nicht zu Hause ist. Die Aussage der Ex-Freundin würde wohl nicht
reichen, um Timo F. hinter Gitter zu bringen. Aber der Bestohlene
konfrontierte Vater und Sohn mit seinem Wissen. Zwei Tage später brachte
der Vater des Angeklagten einen Großteil der Beute in einer Reisetasche
zurück. An der Tasche fanden die Ermittler DNA des Angeklagten.Noch fehlen zehn Uhren im Wert von etwa 280.000 Euro. Der Vater des
Angeklagten konnte als Zeuge nicht geladen werden. Er hat keine
Anschrift mehr in Deutschland. Sein Sohn meint, dass sein Vater in
Luxemburg lebe. „Er ist gerade in Italien, ich weiß auch nicht, was er
dort macht“, so Timo F. Nichts könnte mehr das Ende einer
Männerfreundschaft beweisen als die Flucht des Vaters. Urteil am 29.
Juni
Und hier das Urteil vom 29.06,2020 und Begründung :
Luxusuhren-Dieb muss ins GefängnisAussagen der Ex führen zur Verurteilung
Diese Liebe hat Timo F. (33) kein Glück gebracht. Im
Gegenteil. Die Aussage seiner Ex-Freundin (41) hat den Angeklagten am
Montag für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gebracht. Der Mann war
bislang noch nicht vorbestraft. „Bewährung reicht in diesem Fall nicht
mehr aus“, erklärte Schöffenrichter Michael Siegfried im Amtsgericht
Hannover.Der Angeklagte wurde wegen Einbruchdiebstahls
verurteilt. Am 16. August 2018 stahlen zwei Einbrecher 59 Uhren im Wert
von etwa einer halben Million Euro. Sie gingen äußerst zielgerichtet
vor. Der Einbruch dauerte kaum fünf Minuten. Die Täter stahlen nur die
wertvollsten Uhren.Timo F. leugnete die Tat. Er war auch
definitiv nicht bei dem Einbruch dabei. Das zeigen die
Überwachungsvideos von dem Raum mit den Vitrinen und den darin
befindlichen Uhren. Er hat aber den Einbruch organisiert, ist sich das
Gericht sicher. Unter Eid sagte die Ex-Freundin im Gericht aus, wie sie
mehrfach Gespräche von Timo F. mit einem (bislang unbekannten) Komplizen
anhörte. So habe der Angeklagte gesagt: Ich kenne jemanden, der hat
Uhren. Wir schicken die Jungs da rein.Und der Angeklagte wusste,
wovon er sprach. Sein Vater war der beste Freund des Diebstahlsopfers
(68). Vater und Sohn hatte der 68-Jährige die Uhrensammlung gezeigt. Die
Zeugin teilte dem Opfer ihr Wissen mit. Sie erhielt 5000 Euro als
Belohnung. Sie wusste auch, dass die Einbrecher per GPS-Sender unter dem
Auto das Opfer ausspähten.„Die Zeugin hat konstant ausgesagt und
hatte Detailwissen“, befand Richter Siegfried. Enttäuschte Liebe oder
Eifersucht scheiden als Motiv für ihre Aussage aus. Der Angeklagte habe
erklärt, dass die Trennung friedlich in beiderseitigem Einvernehmen über
die Bühne gegangen sei. Die Ex bestätigte das.Das Opfer stellte
Vater und Sohn Monate nach dem Einbruch zur Rede. Zwei Tage später
brachte der Vater 49 Uhren zurück. Die wertvollsten Uhren (Wert etwa
290.000 Euro) waren da wohl schon verkauft. Danach hat der Vater seinen
Wohnsitz in Deutschland aufgegeben. Das Amtsgericht konnte ihm keine
Ladung zustellen. -
Vom Freund verraten zu werden läßt an den Menschen zweifeln.
Es ist so oft passiert in der Vergangenheit, die Stasi-Akten sind voll davon.
Heute ist es kein Stück anders, die Menschen ändern sich nicht.Eine bittere Geschichte. Ich wünsche Dir das Beste, damit Du Dein Eigentum zurückerhältst. An Justitia glaubt sowieso niemand mehr.
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