Display More§ 183 Absatz, BGB
Vgl. ▷Wucher - Definition im BGB, Erklärung & Bedeutung im StGB (juraforum.de)
"Der Wucher stellt einen Unterfall des sittenwidrigen Rechtsgeschäfts dar und ist in § 138 Absatz 2 BGB gesetzlich geregelt. Nach der dortigen Legaldefinition liegt ein Wucher immer dann vor, wenn ein Angebot einer Leistung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation des Vertragspartners vereinbart wird."
Was ist Marktsituation und was ist Wucher?
"Tatbestandsmerkmale des § 138 Abs. 2 BGB
Objektiv müssen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung und eine Schwächesituation des Bewucherten vorliegen. Subjektiv ist es erforderlich, dass der Wucherer diese Schwächesituation bewusst ausnutzt."
Ich meine zwar, dass eine Schwächesitution hier allgemein gegeben, diese jedoch im juristischen Sinne nur schwer objektiv zu bewerten ist, da Schwächen des Geistes und der Impulskontrolle schlecht messbar sind